Sondereigentum
Sie sind im Besitz einer Eigentumswohnung und möchten die Verwaltung nicht selbst übernehmen?
Wir bieten die Verwaltung Ihres Sondereigentums auch unabhängig von der Beauftragung mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums an.
Leistungen für Sondereigentumsverwaltung je nach vertraglicher Gestaltung z. B.:
- Überwachung der Mietzahlungen auf ein separates Treuhandkonto
- Erledigung des Zahlungsverkehrs
- Erstellen der Betriebskostenabrechnung
- Beauftragung von Handwerkern
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
Die Verwaltung von Sondereigentum kommt der Miethausverwaltung nahe, mit dem kleinen Unterschied, dass es sich meist um die Verwaltung einer einzelnen Wohnung (Sonder- oder Teileigentum) oder manchmal auch mehrerer Wohnungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.